Das Mietrecht umfasst jene Rechtsgebiete, die primär das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter regeln. Basis ist regelmäßig eine gegenseitige Vereinbarung, wonach sich die eine Partei (Vermieter) verpflichtet, der anderen Partei (Mieter) die Mietsache (zeitweilig) zum Gebrauch zu überlassen. Der Mieter verpflichtet sich im Gegenzug, dem Vermieter dafür die vereinbarte Miete zu zahlen. Mietobjekt können bewegliche und unbewegliche Sachen oder auch Teile davon (bspw. Werbeflächen) sein. Die Regelungen des Mietrechts sind in weiten Teilen auch auf die Pacht, ebenso wie die Jagdpacht, das Franchising sowie ein Leasing anzuwenden.
advohelp® RECHTSANWÄLTE unterstützen nicht allein Ihre Wünsche mit entsprechend angepassten, an der neuesten Rechtsprechung orientierten Verträgen. Sie vertreten auch Ihre Rechte bei Vertragsstörungen oder der Beendigung (Kündigung) der Verträge. Unabhängig davon, ob Sie Fragen zu der Vermietung von Wohnungen, Gewerberäumen, zur Pacht einer Jagd oder einem Leasing bzw. Franchising haben, wir helfen Ihnen.