Softwareentwickler- und käufer
Ein maßgeschneiderter Vertrag schafft Sicherheit und Vertrauen. Dies gilt sowohl für die Auftragnehmer- als auch für die Auftraggeberseite. Ein detailliert ausgearbeiteter Vertrag stellt damit den Grundstein für eine gute Zusammenarbeit dar.
Am Anfang steht die Frage, was genau die Vertragsparteien vertraglich festhalten wollen und welche Leistungen mit dem Vertrag erfüllt werden sollen, resp. welche Funktionen die Software, App oder Hardware haben soll und muss. Entscheidend ist damit eine klare Abgrenzung der Rechte und Pflichten, sog. Hauptpflichten. Daneben stehen Nebenleistungspflichten sowie Regelungen zu den Leistungsstörungen, d.h. Unmöglichkeit, Verzug und Gewährleistung.
Wie geht es nach der Entwicklung weiter? Hier stellen sich Verwertungsfragen. Soll die Soft- oder Hardware gekauft, gemietet oder geleast werden oder geht es lediglich um Anpassung und Wartung bereits entwickelter Software? Darf das Produkt ausschließlich durch den Auftraggeber genutzt werden oder kann dieser das erworbene Produkt unterlizenzieren? Welche Rechte soll der Auftragnehmer an dem Projekt erhalten?
Durch die enge Zusammenarbeit innerhalb der Kanzlei sowie mit unseren international tätigen Partnern, können diese Fragen umfassend geklärt und auf Ihre Bedürfnisse angepasst werden.
Händler und Online-Shop Betreiber
Beinahe jedes Unternehmen verfügt heute über eine eigene Webseite oder einen eigenen Social-Media-Account. Es werden Adwords-Kampagnen geschaltet um neue Kunden anzulocken und es wird viel Zeit und Geld in SEO investiert um einen Vorteil gegenüber seinen Wettbewerbern zu erhalten. Newsletter werden gestaltet und versendet und Gewinnspiele ausgeschrieben. Vielen Unternehmen ist dabei nicht bewusst, dass auch hier Regeln einzuhalten sind. Zu achten ist unter anderem auf ein rechtlich sicheres Impressum auf Webseite und Social-Media-Profil, eine umfassende Datenschutzerklärung sowie die korrekte Handhabung von Marketingkampagnen.
E-Commerce
Der Großteil des geschäftlichen Verkehrs läuft heute über das Internet ab. Dabei unterscheidet sich das Online-Geschäft deutlich von den klassischen Vor-Ort-Geschäften. Denn anders als im Ladengeschäft kann der Kunde die über das Internet bestellte Ware nicht vor Ort prüfen und testen. Besondere Regelungen tragen diesem Umstand Rechnung.
Für Online-Shop Besitzer sind dabei die richtige Gestaltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Widerrufsbelehrungen, Datenschutzerklärungen und Preisangaben von entscheidender Bedeutung. Bereits kleine Fehler in diesen Rechtstexten können zu teuren Abmahnungen führen.
Aber auch als Käufer ist es wichtig über seine besonderen Rechte aber auch Pflichten informiert zu sein.
Werbe-, PR-, und Marketingagenturen, Grafik- und Webdesigner
Die Rechtsprechung ist der Ansicht, dass an Werbeagenturen hohe Anforderungen hinsichtlich der rechtlichen Beurteilung aller mit der Werbung zusammenhängenden Fragen zu stellen sind. Die umfassende und eingehende Kontrolle, ob eine geplante Werbemaßnahme mit geltendem Recht vereinbar ist, gehöre zu den wesentlichen vertraglichen Pflichten einer Werbeagentur. Doch was ist insbesondere aus markenrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher und urheberrechtlicher Sicht zu beachten? An was ist beim Einbinden von Fotos auf die Webseite der Kunden zu denken? Wird gegen Markenrechte bei der Schaltung von Adwords-Anzeigen mit markenrechtlich geschützten Begriffen verstoßen?
advohelp Rechtsanwälte stehen Ihnen bei allen Fragen rund um das It-Recht vertrauensvoll zur Seite.