Im Umgang mit personenbezogenen Daten sind eine Reihe von Anforderungen einzuhalten, die sich bisher noch nach dem deutschen Bundesdatenschutzgesetz richten. Durch die Einführung der DS-GVO am 25. Mai 2018 wird ein einheitlicher standardisierter Datenschutz in Europa festgesetzt und das deutsche BDSG abgelöst. Nutzern soll so ein leichterer Zugang zu ihren Daten ermöglicht werden. Damit hat jeder ein Recht zu erfahren, welche Daten über ihn gesammelt werden. Der Nutzer soll so die Möglichkeit erhalten bereits frühzeitig Maßnahmen zu seinem Schutz einzuleiten. Hierzu zählt auch das Recht, veröffentliche Informationen löschen zu lassen.
Unternehmen sollten die weitere Entwicklung in Sachen DS-GVO unbedingt im Auge behalten und sich frühzeitig um die Umsetzung kümmern.
Leitungen im Datenschutzrecht:
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