Im Vorfeld der Gestaltung des eigenen Webauftritts steht die Wahl einer sogenannten Domain. Das ist eine identifizierbare Adresse des Teilnehmerrechners. Beispielsweise kann diese lauten: „http://www.firma.de“ oder „http://www.name.de“ . An „http://www“ (=Hypertext Transfer Protokoll://world wide web), d. h. die Art des Protokolls zur Datenübertragung und das verwendete Netz, schließt sich Ihre „Firma“ oder Ihr „Name“ bzw. das persönliche Kennzeichen (die sog. second level domain) an. Und schließlich folgt die sog. top level domain; bei einer geographischen Domain beispielsweise das Länderkürzel „.de“ als Kennzeichen einer Domain in Deutschland.
Mit der Registrierung des Domain-Namens werden mehrere Vertragsverhältnisse begründet: Zum einen mit dem Provider (Providervertrag), zum anderen beispielsweise mit der „denic e.G.“ (Domain-Registrierungsvertrag) bei .de-Domains.
Anders als bei der Internet-Adresse, die den auf einem Rechner gehosteten Webauftritt einer Person oder eines Unternehmens identifiziert, steht die e-Mail-Adresse für den Empfänger einer elektronischen Nachricht.
Als Domainrecht werden die rechtlichen Hintergründe dieser Institute bezeichnet.
Konfliktpotential birgt die Wahl der second level domain (z. B. „firma“ oder „name“), weil jede Adresse im Internet nur einmal vergeben werden kann. Darüber hinaus sind geschützte Marken, Firmen oder auch Namen von Personen nicht frei verfügbar. Ausreichend für eine Markenverletzung kann bereits die Registrierung einer gleich oder ähnlich lautenden Domain sein. Zudem kann das Wettbewerbsrecht tangiert sein.
Herr Rechtsanwalt Pappert ist registrierter „Domain-Anwalt“ – und begleitet Sie bei der Begründung, Gestaltung und Verteidigung Ihrer Domainrechte. Dabei gehören Verträge im Zusammenhang mit Schutzrechten und Domains ebenso zum Leistungsspektrum wie die Vertretung in UDRP- (Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy) – bspw. bei gTLDs (generic Top-Level Domains) und diversen country code Top-Level Domains (ccTLDs) – und anderen Verfahren.
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