Mit Rechtsstreit gemeint ist regelmäßig das Gerichtsverfahren. Im spezielleren zu differnzieren ist jedoch u. a. zwischen Zivil-, Verwaltungs- und Straf- aber auch Schiedsverfahren.
Weise gehandelt hat, wer sich nicht streiten muss. Wer sein Recht fordert, ist allerdings nicht selten gezwungen, es auch vor Gericht durchzusetzen oder zu verteidigen.
„Wer kämpft kann verlieren. wer nicht kämpft hat schon verloren.“
Dieses Berthold Brecht (aber auch Rosa Luxemburg) zugeschriebene Zitat bringt es auf den Punkt.
Entscheiden Sie sich für Ihr Recht, mit weisem Kalkül und nicht um jeden Preis !
Im Vorfeld einer jeden Auseinandersetzung steht die sorgfältige Analyse der Sach-, Rechts- aber auch Beweislage. Der daraus resultierenden Einschätzung der Erfolgsaussichten für eine Auseinandersetzung ist Ihre subjektive Gewichtung der betroffenen Interessen gegenüberzustellen. Daraus leiten sich alle weiteren Entscheidungen ab.
Gelingt es nicht, den Anspruchsgegner von der Berechtigung Ihrer Forderungen zu überzeugen, haben Sie zu entscheiden, ob der Rechtsweg beschritten werden soll. Und auch im Verlauf eines Rechtsstreits sind immer wieder Entscheidungen zu treffen, etwa zur Prozesstaktik, zur strategische Rechtskommunikation, zu Einigungsvorschlägen, möglicherweise aber auch über Rechtsmittel.
Jede Ihrer Entscheidungen in jeder Phase einer Auseinandersetzung unterstützen advohelp® RECHTSANWÄLTE mit ihrem Know How aber auch ihrer Erfahrung nach bestem Wissen und Gewissen.
Vertrauen Sie auf die jahrelange Erfahrung der advohelp® RECHTSANWÄLTE.