Lauterkeit contra Leistungswettbewerb?
Das Wettbewerbsrecht dient der Regulierung des Wettbewerbs zwischen Marktteilnehmern. Geschützt werden sollen Mitbewerber und Verbraucher; damit wiederum das Interesse der Allgemeinheit an einem fairen Wettbewerb. Ziel ist die Balance zwischen einem auf der einen Seite möglichst freien, auf der anderen Seite aber lauteren Leistungswettbewerb.
Unser Leistungsangebot
Bei der Gestaltung Ihrer Marketingmaßnahmen stehen Ihnen advohelp® Rechtsanwälte – am liebsten präventiv – mit gutem Rat zur Seite.
Unbedingt angezeigt ist eine anwaltliche Betreuung, wenn Ihr Unternehmen Adressat einer Abmahnung oder das Opfer unlauterer Vorgehensweisen von Mitbewerbern ist, beispielsweise im Zusammenhang mit:
- Werbung, Marketing,
- Teaser, Claims, Slogans,
- Katalogen,
- Preisausschreiben,
- neue Medien,
- Vertragsgestaltungen,
- Wettbewerbsklauseln,
- Verletzungshandlungen durch Mitbewerber
(Verfolgung von Unterlassungsansprüchen, Auskunftsansprüchen, Schadensersatzansprüchen), - Einstweiliger Rechtsschutz,
- Personalabwerbung,
- Datendiebstahl,
- Betriebsspionage, Wirtschaftsspionage,
- Compliance und
- Konkurrentenklagen.
advohelp® Rechtsanwälte stellen sich dem Wettbewerb.