Nach deutschem Recht ist jedermann grundsätzlich völlig frei darin zu entscheiden, ob und mit wem er einen Vertrag eingehen und zu welchen Bedingungen er dies tun will (Vertragsfreiheit).
Ein Vertrag kommt, regelmäßig im Anschluß an Vertragsverhandlungen, durch die Einigung zweier (bilaterale Verhandlung) oder mehrerer Parteien (multilaterale Verhandlung) als Folge hiernach übereinstimmender gegenseitiger Willenserklärungen zustande. Als Institut des Privatrechts dient er der Herbeiführung eines von den Parteien im Rahmen ihrer Privatautonomie gewollten, verbindlichen Erfolges.
Das bedeutet, daß zwischen den Vertragsparteien bestimmte Rechtsfolgen eintreten, insbesondere Verpflichtungen entstehen oder Rechtsänderungen ergehen sollen.
Aus Gründen einer u. U. erforderlich werdenden Beweisführung ist die schriftliche Fixierung stets zu empfehlen.
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Dabei finden durch Einbindung unserer Kooperationspartner auch die steuerrechtlichen Aspekte die nötige Berücksichtigung.
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