Primär untergliedert werden die nach deutschem Recht vorgesehenen Gesellschaftsformen in Personengesellschaften (z. B. GbR; Partnerschaft; OHG; KG etc.) sowie in Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH; AG; KGaA; e.G. sowie SE).
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- bei der rechtlichen und praktischen Gestaltung der Unternehmensnachfolge.
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