Das Handelsrecht regelt als „Sonderrecht der Kaufleute“ wesentliche Teile von deren Geschäftsbetrieb. Davon betroffen sind jedoch nicht nur Handel treibende Kaufleute, sondern auch Industrie und Handwerk sowie Dienstleister, die nicht zu den freien Berufen zählen.
Unser Leistungsangebot
Unterstützung finden Sie durch advohelp® RECHTSANWÄLTE u. a. bei:
- Firmierungen,
- Firmenschutz,
- Handelsregistersachen,
- Kaufmannsrechten,
- Vertriebsverträgen (bspw. Kommissionär, Handelsvertreter, Handelsmakler),
- Buchauszügen,
- Provisionsansprüchen,
- Ausgleichsansprüchen sowie
- Scheck- und Wechselsachen.
Selbstverständlich helfen Ihnen advohelp® RECHTSANWÄLTE zudem bei der Vertragsgestaltung, deren Verhandlung sowie der Durchsetzung Ihrer vertraglich fixierten Rechte.
advohelp® RECHTSANWÄLTE sind kaufmännisch denkende Berater. Vertrauen Sie kaufmännischem Verstand.